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Die ORF-Prüfungskommission

Seit dem 1. Oktober 2010 ist die KommAustria vom Gesetzgeber mit der Rechtsaufsicht über den ORF beauftragt. Dazu zählt auch die finanzielle Kontrolle, in deren Rahmen die KommAustria die ORF-Prüfungskommission zu bestellen hat. Die Prüfungskommission ist damit Teil der externen Kontrolle des ORF durch die unabhängige Regulierungsbehörde.

Die Prüfungskommission unterstützt die KommAustria in der finanziellen Kontrolle des ORF. Sie beurteilt das wirtschaftliche Handeln und stellt die finanzielle Lage des ORF fest.  Die Kommission prüft auch die Aktivitäten zahlreicher Tochtergesellschaften des ORF. Anhand der Prüfergebnisse beurteilt die KommAustria, ob sich der ORF auch in wirtschaftlicher Hinsicht im Rahmen der Vorgaben des ORF-Gesetzes bewegt.

Die Prüfungskommission, eingerichtet gemäß § 40 ORF-Gesetz, hat zumindest aus zwei Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu bestehen und wird von der KommAustria für die Dauer von fünf Geschäftsjahren bestellt. Gemäß ORF-Gesetz hat sie den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des ORF zu prüfen. Darüber hinaus kann die KommAustria der Prüfungskommission jederzeit auch zusätzlich spezifische Prüfungsaufträge erteilen. Die Kommission kommt auch zum Einsatz, wenn der ORF eine Anpassung des Programmentgelts beantragt.

Die Mitglieder der gegenwärtigen Prüfungskommission sind die zwei Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien „Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH“, Wien und die „HLB Vorarlberg GmbH Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung“, Feldkirch.