Einreichtermine 2021:
1. Einreichtermin: Dienstag, 26.01.2021
2. Einreichtermin: Dienstag, 28.09.2021
Wichtige Infos zur Herstellungsförderung:
Beachten Sie, dass gem. Pkt. 3.5. der Richtlinien für eine Produktion maximal dreimal ein Ansuchen auf Gewährung einer Förderung gestellt werden kann. Förderansuchen, die wegen Unvollständigkeit zurückgewiesen werden mussten, zählen mit.
Zum Zeitpunkt der Einreichung sollte der Anteil der Finanzierung, der von dritter Seite erbracht wird, mit verbindlichen Zusagen nachgewiesen werden. Eine Einreichung ist grundsätzlich erst ab einer gesicherten Finanzierung von mind. 50 % der Gesamtherstellungskosten empfehlenswert!
Die Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA sehen in Pkt. 4.1. vor, dass sich ein oder mehrere Fernsehveranstalter an der Finanzierung der Produktion mit mindestens 30 % an den Gesamtherstellungskosten beteiligen müssen. Dieser Nachweis muss im Ansuchen erbracht werden.
Achten Sie darauf, Ihrem Förderansuchen alle erforderlichen Unterlagen beizulegen. Dazu zählen neben den Finanzierungsbestätigungen der beteiligten Fernsehveranstalter (mit der Höhe der Beteiligung in Euro) auch jede Finanzierungszusage weiterer Partner (Förderstellen, Sponsoren etc.) sowie Koproduktionsverträge, Nachweis der Verfilmungsrechte und sonstige Beilagen.
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