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Publizistikförderung - Einreichung

Einreichung

Einreichfrist für Förderansuchen: 

Ausschließlich innerhalb der ersten 3 Monate eines jeden Jahres


So stellen Sie ein Förderansuchen:

Förderansuchen können seit dem Jahr 2021 über das von der RTR-GmbH zur Verfügung gestellte Online-Formular eingebracht werden. 
Die RTR-Benutzerkennung und die elektronische Signatur sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung.

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zu den neuen Online-Formularen steht Ihnen hier zum Download bereit.

Jetzt Förderansuchen online stellen (eRTR-Portal) Jetzt Anleitung zur Online-Einreichung downloaden (.pdf)


Weitere Informationen

  • Erläuterungen zum Ansuchen =>jetzt downloaden
  • Informationen zur Offenlegungspflicht: gemäß §§ 24 und 25 Mediengesetz (MedienG)
  • Informationen zur Ablieferungspflicht: gemäß § 43 Mediengesetz (MedienG)
  • Beilagen:
    Zu jedem Ansuchen muss je ein Exemplar von vier verschiedenen Ausgaben des dem Ansuchen vorangegangenen Jahres sowie die erste Ausgabe des laufenden Jahres übermittelt werden und innerhalt der Einreichfrist bei der RTR-GmbH / KommAustria einlagen.

    Unter den vorgelegten Ausgaben muss sich jene befinden, in der die Offenlegung gemäß § 25 des Mediengesetzes 1981 abgedruckt wurde. Sollte im laufenden Jahr zum Zeitpunkt der Einreichung des Ansuchens noch keine Ausgabe der Zeitschrift erschienen sein, ist der voraussichtliche Erscheinungstermin im Formular anzugeben und das Heft umgehend (bis spätestens 30.8. des laufenden Jahres) nachzureichen.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihr Ansuchen online einzubringen:

Publizistikförderung - Einreichformular

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