Frauenhände, eine Hand mit Stift, die andere mit Handy, davor ein Laptop

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Einreichung

Einreichung


Die Einreichung eines Förderansuchens gemäß Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) erfolgt ausschließlich online über das elektronische Einreichportal  (eRTR-Portal) der RTR GmbH. Eine Benutzerkennung sowie eine elektronische Signatur  (ID Austria) sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung.


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Einreichfristen für Förderansuchen

Förderansuchen für den Beobachtungszeitraum (BEOZ) 2024 können ausschließlich innerhalb der ersten 3 Monate des Jahres 2025 (bis 31. März) eingebracht werden.




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Förderansuchen können ausschließlich online über das  elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) der RTR-GmbH eingebracht werden. 
Eine Benutzerkennung und die elektronische Signatur (ID Austria) sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung.

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Grundvoraussetzungen
Erfüllen Sie die Grundvoraussetzungen für eine Förderung oder haben allgemeine Fragen? Hier finden Sie umfangreiche Informationen und Antworten auf viele Fragen
Elektronische Signatur
Alle Informationen zum Erhalt, damit Ihr Förderansuchen rechtskräftige Gültigkeit erlangt.
Registrierung im eRTR-Portal
Bis zum Einreichtermin benötigen Sie eine Benutzerkennung, um Zugriff auf die geschützten Seiten des Einreichportals (eRTR) zu erhalten und ihre Stammdaten zu erfassen. Jetzt per Mail anfordern
Eingabe des Ansuchens im eRTR
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Kontakt

KommAustria / RTR-GmbH
Qualitäts-Journalismus-Förderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

Qualitaetsjournalismusfoerderung@rtr.at

Mag. Erich König
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158

Dagmar Karrer
Tel.: +43 (0) 1 58058-162

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