• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    13.03.2024
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Einreichfrist
    19.04.2024

Konsultation Entwurf einer Vollziehungshandlung gemäß § 206 Abs. 1 TKG 2021 (Marktanalyse Rundfunkmärkte)

Gemäß § 206 Abs. 1 TKG 2021 hat die KommAustria interessierten Kreisen innerhalb einer angemessenen Frist, die, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, mindestens 30 Tage beträgt, Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Vollziehungshandlungen gemäß diesem Bundesgesetz zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden. Die Konsultationsverfahren sowie deren Ergebnisse sind von der KommAustria der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit § 208 TKG 2021 nicht anderes bestimmt.

Der gegenständliche Entwurf einer Vollziehungshandlung betrifft die Feststellung der der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte im Sinne des § 199 Abs. 1 Z 2 TKG 2021, also insbesondere jener zur Verbreitung von Rundfunk im Sinne des BVG-Rundfunk oder Zusatzdiensten sowie die Feststellung, ob auf diesen jeweils ein oder mehrere Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen oder aber effektiver Wettbewerb gegeben ist, und gegebenenfalls die Aufhebung, Beibehaltung, Änderung oder Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen.

Allfällige Stellungnahmen zu diesem Entwurf senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diesen bis spätestens 19.04.2024 (einlangend)

über das Einbringungsportal,

an rtr@rtr.at

oder an die

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
p.A. Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
Österreich

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