Bildschirme mit Symbolen für Hörbeeinträchtigung, Sehbeinträchtigung und intellektuelle Beeinträchtigung

Die Barrierefreiheit

Medien sollen für alle Menschen zugänglich sein. 

Die Zugänglichkeit von Inhalten für Menschen mit Beeinträchtigungen zu stärken ist ein wichtiges Anliegen des Audiovisuellen Mediendienstegesetz (AMD-G). Dies ist auch eine wesentliche Anforderung im Zusammenhang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die Mediendiensteanbieter/-innen sollen sich demnach aktiv darum bemühen, ihre Inhalte für Menschen mit Beeinträchtigungen, insbesondere für Menschen mit Seh- oder Hörstörungen, zugänglich zu machen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sollten durch einen schrittweisen und fortlaufenden Prozess erfüllt werden, wobei praktische und unvermeidbare Einschränkungen, die beispielsweise im Fall von live übertragenen Sendungen oder Veranstaltungen eine vollständige Barrierefreiheit verhindern könnten, zu berücksichtigen sind. Als Instrument der Umsetzung sieht das AMD-G die Erstellung von Aktionsplänen durch die Mediendiensteanbieter/-innen vor. 

Die Richtlinien der KommAustria zur Vergleichbarkeit und Standardisierung von Aktionsplänen zum Ausbau der Barrierefreiheit in audiovisuellen Mediendiensten finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zum Thema Barrierefreiheit, sowie zu den Verpflichtungen der Mediendiensteanbieter/-innen und den Möglichkeiten Beschwerde über mangelnde Barrierefreiheit einzubringen, finden Sie im Barrierefreiheitsportal.

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