• Bereich
    TKK
  • Datum
    03.05.1999
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Partei(en)
    tele.ring Telekom Service GmbH
  • GZ
    K 39/98-118

K 39/98-118 - tele.ring Telekom Service GmbH


Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dkfm. Dr. Oskar Grünwald und Univ.-Prof. DI Dr. Gottfried Magerl als weitere Mitglieder im Verfahren K 39/98 betreffend die Ausschreibung einer Mobilfunkkonzession mit bundesweiter Versorgungspflicht in der Sitzung am 3. Mai 1999 einstimmig beschlossen:


I. Spruch


1. Gemäß § 14 Abs 1 iVm §§ 15, 20, 22 und § 111 Z 1 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl I Nr. 100/1997, in der Fassung BGBl I Nr. 27/1999, wird der tele.ring Telekom Service GmbH & Co KG die
    Konzession für das Erbringen des öffentlichen Sprachtelefondienstes mittels Mobilfunk und anderer öffentlicher Mobilfunkdienste mittels selbst betriebener Telekommunikationsnetze
    gemäß der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil des Bescheidspruchs bildenden Konzessionsurkunde samt deren Beilagen erteilt.


2. Das Frequenznutzungsentgelt wird gemäß § 21 Abs 2 iVm § 22 TKG mit ATS 1.350.000.000,-, in Worten Österreichische Schilling eine Milliarde und dreihundertundfünfzig Millionen (Euro 98.108.326,-) festgesetzt und ist von der Konzessionsinhaberin innerhalb eines Monats nach Rechtskraft des Konzessionsbescheides auf das PSK-Konto des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, Konto-Nr. 5040003, zu entrichten. Kommt die Konzessionsinhaberin dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, so hat die Republik Österreich (Bund) das Recht, die von der tele.ring Telekom Service GmbH & Co KG gelegten Bankgarantien zu ziehen.

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