Die Telekom-Control-Kommission, kurz TKK, ist in Österreich seit 1997 für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes zuständig. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der weisungsfreien Regulierungsinstitution sind im Telekommunikationsgesetz 2003 festgelegt. Unter anderem ist sie für Wettbewerbsregulierung, Frequenzvergabeverfahren oder die Genehmigung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Entgelten von Telekommunikationsunternehmen zuständig. Als Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen erfüllt die TKK eine weitere wichtige Aufgabe. Die RTR fungiert als Geschäftsstelle der TKK.
Die TKK besteht jeweils aus drei Haupt- und Ersatzmitgliedern, die von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt werden. Mag. Nikolaus Schaller, Richter am Oberlandesgericht Wien, ist Vorsitzender der TKK.
Amtsperiode 5.11.2017 bis 4.11.2022:
Für jedes Mitglied wurde ein Ersatzmitglied bestellt:
Die Telekom-Control-Kommission (TKK) ist eine weisungsfreie Kollegialbehörde mit einem Richter als Vorsitzenden.
Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat kein Weisungsrecht gegenüber der TKK. Sie ist jedoch befugt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung zu unterrichten und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.
Bescheide der TKK können durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) angefochten werden. Danach steht den Parteien grundsätzlich der Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beziehungsweise Verfassungsgerichtshof (VfGH) offen.