• Bereich
    TKK
  • Datum
    23.07.1999
  • Kategorie
    Marktbeherrschung
  • Partei(en)
    max.mobil. Telekommunikation Service GmbH
  • GZ
    M 1/99-254

M 1/99-254 - max.mobil. Telekommunikation Service GmbH



Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Wolfgang Schramm als Vorsitzenden sowie durch Dkfm. Alfred Reiter und Univ. Prof. DI Dr. Gottfried Magerl als weiteren Mitgliedern in der Sitzung vom 23.7.1999 nach amtswegiger Einleitung des Verfahrens einstimmig beschlossen:

Spruch

Gemäß § 33 Abs. 4 TKG in Verbindung mit § 111 Z 5 TKG wird festgestellt, daß die max.mobil. Telekommunikation Service GmbH auf dem Markt für das Erbringen des öffentlichen Sprachtelefondienstes mittels eines Mobilkommunikationsnetzes marktbeherrschend im Sinne des Telekommunikationsgesetzes ist.



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