Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dr. Oskar Grünwald und Univ. Prof. DI Dr. Gottfried Magerl als weiteren Mitgliedern in der Sitzung vom 31. Juli 2000 nach amtswegiger Einleitung des Verfahrens einstimmig beschlossen:
Spruch
I. Gemäß § 33 Abs. 4 TKG in Verbindung mit § 111 Z 5 TKG wird von Amts wegen festgestellt, dass die Telekom Austria AG auf dem Markt für das Erbringen von Zusammenschaltungsleistungen marktbeherrschend im Sinne des Telekommunikationsgesetzes ist.
II. Der Antrag der Telekom Austria AG vom 16.06.2000 auf Akteneinsicht wird abgewiesen.
Anmerkung: siehe auch Bescheid zur Feststellung der marktbeherrschenden Stellung der Mobilkom Austria AG auf dem Zusammenschaltungsmarkt.