Die Telekom-Control-Kommission hat am 20. September 2004 über Antrag der UTA Telekom AG einen Bescheid über die Neufestlegung der verkehrsabhängigen Zusammenschaltungsentgelte mit der Telekom Austria AG erlassen.
Der Spruch des Bescheides Z 10/03 sowie die rechtliche Begründung stehen hier zum Download bereit:
Von der Veröffentlichung des - materiell im Wesentlichen übereinstimmenden – Bescheides betreffend Tele2 Telecommunication Services GmbH (Z 12/03) wurde abgesehen.