Die Telekom-Control-Kommission hat am 9. September 2002 über Antrag der Tele2 Telecommunication Services GmbH einen Bescheid über die Neufestlegung der verkehrsabhängigen Zusammenschaltungsentgelte mit der Telekom Austria AG erlassen.
Der Spruch des Bescheides Z 11/02 sowie die rechtliche Begründung stehen hier zum Download bereit:
Von der Veröffentlichung der - materiell im Wesentlichen übereinstimmenden - Anordnungen betreffend UTA Telekom AG (Z 12/02), tele.ring Telekom Service GmbH (Z 13/02) sowie Priority Telecom GmbH (Z 15/02) wurde abgesehen.