Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 30. Oktober 2002 den Antrag der Tele2 Telecommunication Services GmbH auf Zusammenschaltung als "Mobile Virtual Network Operator" ("MVNO") mit dem Telekommunikationsnetz der T-Mobile Austria GmbH zurückgewiesen.
Der Spruch sowie die rechtliche Begründung des Bescheides Z 18/02 stehen hier zum Download bereit:
Von der Veröffentlichung der - im Wesentlichen übereinstimmenden - Bescheide betreffend Telekom Austria AG (Z 19/02), Mobilkom Austria AG & Co KG (Z 21/02) sowie tele.ring Telekom Service GmbH (Z 22/02) wurde abgesehen.