Die Telekom-Control-Kommision hat am 6.5.2002 über Antrag der Hutchison 3G Austria GmbH einen Bescheid über die Festlegung von Bedingungen für die Zusammenschaltung (inklusive Mobilzusammenschaltungsentgelte) der Telekommunikationsnetze der Hutchison 3G Austria GmbH und der Telekom Austria AG beschlossen ("IC 2002").