Die Telekom-Control-Kommission hat am 26. September 2005 über Antrag der Telekom Austria AG gegenüber der atms Telefon- und Marketing Services GmbH eine Zusammenschaltungsanordnung betreffend Inkassoentgelt und Kostenersatz für die Behandlung von Teilnehmereinwendungen erlassen.
Der Bescheid Z 03/04-71 steht hier zum Download bereit: