Die Telekom-Control-Kommission hat am 2. Juli 1999 über Antrag der Telekom Austria AG einen Bescheid über den Zugang der UTA zur entbündelten Teilnehmeranschlußleitung beschlossen (Z 1/99). Über Antrag der Telekabel Wien GmbH (Z 3/99) sowie der Connect Austria Gesellschaft für Telekommunikation GmbH (Z 4/99) wurden ebenfalls Entbündelungsanordnungen erlassen.
Mit Bescheid vom 25. August 1999 hat die Telekom-Control-Kommission zwei offensichtliche Schreibfehler im oben genannten Bescheid von Amts wegen berichtigt (gleichlautende Berichtigungen erfolgten auch in den Verfahren Z 3/99 und Z 4/99):