Die Telekom-Control-Kommission hat am 20. Dezember 2000 über Antrag der MCI WorldCom Communication Services Austria GmbH einen Bescheid über den Erlass einer Teilzusammenschaltungsanordnung gegenüber der Telekom Austria AG gemäß § 41 Abs 3 TKG betreffend den wechselseitigen tariffreien Zugang zu Online-Diensten des Rufnummernbereiches (0)80400 beschlossen.
Der Spruch des Bescheides Z 10/00 sowie die rechtliche Begründung stehen hier zum Download bereit: