Die Telekom-Control-Kommission hat am 14.01.1999 eine Zusammenschaltungsanordnung betreffend die Übermittlung von Teilnehmerdaten bei der Zusammenschaltung zwischen einem Verbindungsnetzbetreiber und der Telekom Austria AG erlassen.
Auf Antrag des antragstellenden Verbindungsnetzbetreibers wurde der Bescheid anonymisiert.