Die Telekom-Control-Kommission hat am 20.12.1999 eine Zusammenschaltungsanordnung betreffend den wechselseitigen Zugang von tariffreien Diensten aus den Netzen der UTA Telekom AG und der Telekom Austria AG erlassen. Der Spruch dieses Bescheides sowie die rechtliche Begründung stehen hier zum Download bereit: