Die Telekom-Control-Kommission hat am 17. Dezember 2001 über Antrag der Telekom Austria AG einen Bescheid über Regelungen betreffend Transit und direkte Abrechnung des indirekten Verkehrs (Anhang 26) erlassen.
Der Spruch des Bescheides Z 17/01 sowie die rechtliche Begründung stehen hier zum Download bereit: