• Bereich
    PCK
  • Datum
    26.09.2016
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Österreichische Post AG, noebote GmbH
  • GZ
    PS 8/16

PS 8/16 - Österreichische Post AG, noebote GmbH

Die Post-Control-Kommission hat am 26.09.2016 mit Bescheid die untenstehende Anordnung über die Übermittlung von Adressdaten für das Nachsenden oder das Rücksenden von Postsendungen beschlossen.

Da sich die Parteien nicht auf eine Vereinbarung über den Zugang zu den oben genannten Adressdaten einigen konnten, hat die Post-Control-Kommission auf Antrag der noebote GmbH die Bedingungen, einschließlich eines kostenorientieren Entgeltes, mit Bescheid festgelegt.

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