Die Telekom-Control-Kommission hat am 11. Oktober 2004 über Antrag der atms Telefon- und Marketing Services GmbH einen Bescheid über die Neufestlegung des Inkassoentgelts der T-Mobile Austria GmbH bei Diensten mit geregelten Tarifobergrenzen und frei kalkulierbaren Mehrwertdiensten erlassen.
Der Spruch des Bescheides Z 23/03-38 sowie die rechtliche Begründung stehen hier zum Download bereit: