Die Telekom-Control-Kommision hat am 14.4.2003 einen Bescheid über die Festlegung der verkehrsabhängigen Zusammenschaltungsentgelte der tele.ring Telekom Service GmbH sowie der Mobilkom Austria AG & Co KG beschlossen. Am selben Tag hat die Telekom-Control-Kommision mit der Anordnung Z 29/02 die Mobil-Zusammenschaltungsentgelte der Mobilkom Austria AG & Co KG im Verhältnis zu UTA Telekom AG festgelegt. Darüber hinaus hat die Telekom-Control-Kommission im Verfahren Z 2/03 einen Bescheid über die wechselseitigen Mobil-Zusammenschaltungsentgelte der Mobilkom Austria AG & Co KG und der T-Mobile Austria GmbH erlassen. Von einer Veröffentlichung dieser - im Wesentlichen gleichlautenden - Bescheide wurde abgesehen.