Die Telekom-Control-Kommission hat der Telekom Austria AG mit Bescheid Z 4/01 vom 18.06.2001 Änderungen ihres Standardangebotes für den entbündelten Zugang zu ihren Teilnehmeranschlüssen und zugehörigen Einrichtungen bis 10.07.2001 vorgeschrieben.
Der Spruch des Bescheides Z 4/01 sowie die rechtliche Begründung stehen hier zum Download bereit: