Mit Bescheid G 129/16-10 vom 27.06.2016 hat die Telekom-Control-Kommission ua im Zusammenhang mit der Darstellung der "Normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit" (Mindestinhalte nach Art 4 VO (EU) 2015/2120) nach § 25 Abs 6 TKG 2003 widersprochen. Der Bescheid steht unten zum Download bereit.