Das Prüfverfahren hinsichtlich der Post-Geschäftsstelle 6013 Innsbruck wurde eingestellt, da die Schließungsvoraussetzungen vorlagen (die Schließung wurde folglich nicht untersagt).
Die Schließung folgender Post-Geschäftsstellen wurde bis zur Inbetriebnahme der jeweilig als Ersatz genannten (fremdbetriebenen) Post-Geschäftsstelle untersagt: