Hinsichtlich der Finanzierungsbeiträge, die von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH der United Parcel Service Speditionsgesellschaft mbH mittels Rechnungen für das 1. und 2. Quartal 2015 vorgeschrieben wurden, hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH am 14.10.2015 den Antrag der United Parcel Service Speditionsgesellschaft mbH, das gegenständliche Verfahren ohne Vorschreibung der Entrichtung von Finanzierungsbeiträgen abzuschließen bzw das Verfahren einzustellen, als unbegründet abgewiesen.