Mit Bescheid vom 19.06.2015 hat die RTR-GmbH gemäß § 15 Abs 4 TKG 2003 festgestellt, dass der von der Johannes Kepler Universität Linz geplante Dienst zur Anonymisierung von Kommunikation im Internet nicht der Anzeigepflicht gemäß § 15 Abs 1 TKG 2003 unterliegt. Der Bescheid steht unten zum Download bereit.