In Ergänzung zu den bereits am 30.09.2013 beschlossenen Marktanalyse-Bescheiden im Verfahren M 1.08/12 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) am 14.07.2014 Bescheide betreffend die Analyse der Vorleistungsmärkte für „Anrufzustellung in ein öffentliches Telefonnetz an festen Standorten“ beschlossen. Es wurde festgestellt, dass atms Telefon- und Marketing Services GmbH, Finarea S.A., Schuster & Kyba Gesellschaft m.b.H. und 3 U Telecom GmbH über beträchtliche Marktmacht iSd §§ 36 ff TKG 2003 verfügen.
Um den für den Fall der Nicht-Regulierung bestehenden Wettbewerbsproblemen auf dem individuellen Festnetzterminierungsmarkt zu begegnen, hat die TKK den Betreibern spezifische Verpflichtungen auferlegt. Diesen Betreibern wurde die Verpflichtung zur Zusammenschaltung und zur Entgeltkontrolle auferlegt. Zur Umsetzung der Verpflichtung der Entgeltkontrolle wurden konkrete Entgelte für die Festnetzterminierungsleistungen mit Geltung ab 1.08.2014 angeordnet:Festnetzterminierungsentgelte (in Eurocent exkl. USt. pro Minute):
Festnetzterminierungsentgelte (in Eurocent exkl. USt. pro Minute): | Peak (Cent) | Off-Peak (Cent) |
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Terminierung in das jeweilige öffentliche Telefonnetz an festen Standorten | 0,137 | 0,085 |
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