Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 1.06.2015 über Antrag der LIWEST Kabelmedien GmbH gemäß §§ 5 ff TKG 2003 iVm § 117 Abs 1 TKG 2003 Regelungen über die Einräumung eines Leitungsrechts für die Hauskabelung innerhalb eines Gebäudes erlassen. Der Bescheid steht unten zum Download bereit.