Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 4.05.2015 den Antrag der Multikom Austria Telekom GmbH auf Einräumung eines Mitbenutzungsrechts gegenüber der Salzburg AG für Energie Verkehr und Telekommunikation gemäß §§ 8 ff TKG 2003 iVm § 117 Abs 1 TKG 2003 abgewiesen. Der Bescheid steht unten zum Download bereit.