Die Telekom-Control-Kommission hat mit Bescheid vom 02.07.2012 über Antrag der A1 Telekom Austria AG gemäß §§ 5 ff TKG 2003 iVm § 117 Abs 1 TKG 2003 gegenüber der Aberg Hinterthal Bergbahnen AG Regelungen betreffend die Einräumung eines Leitungsrechts an einem Privatgrundstück erlassen. Der Bescheid steht unten zum Download bereit.