Die Telekom-Control-Kommission hat in ihrer Sitzung vom 22.1.2007 die gemeinsamen Anträge der T-Mobile Austria GmbH und der ONE GmbH gem. § 56 Abs. 1 TKG 2003 auf die Genehmigung der Überlassung von Nutzungsrechten für Frequenzen einstimmig genehmigt.
Der Bescheid findet sich nachstehend zum Download.