Die Telekom-Control-Kommission hat gem. § 56 Abs. 1 TKG 2003 mit Bescheid F 2/04-16 vom 21.2.2005 über gemeinsamen Antrag der eTel Austria AG und der Broadnet Austria GmbH die Genehmigung zur Überlassung der der Broadnet Austria GmbH zugeteilten Frequenznutzungsrechte durch Broadnet Austria GmbH an die eTel Austria AG erteilt.
Der Bescheid findet sich nachstehend zum Download.