Die Telekom-Control-Kommission hat in ihrer Sitzung vom 4.9.2006 die Anträge der ONE GmbH auf Überlassung von UMTS-Frequenzspektrum gem. § 56 Abs. 1 TKG 2003 bzw. gem. Spruchpunkt 2a des Bescheides F 2/05-76 der Telekom-Control-Kommission vom 26.4.2006 einstimmig zurückgewiesen.
Der Bescheid findet sich nachstehend zum Download.