Die Telekom-Control-Kommission hat gem. § 56 Abs. 3 TKG 2003 mit Bescheid F 1/04-8 vom 29.3.2004 über Antrag der Star21 Networks Österreich GmbH die Genehmigung zur Änderung der Eigentümerverhältnisse erteilt.
Der Bescheid findet sich nachstehend zum Download.