In ihrer Sitzung vom 28. Juli 2014 hat die Telekom-Control-Kommission im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 57 Abs 1 TKG 2003 die Umwidmung bestehender Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 900 MHz und 1800 MHz beschlossen. Ab sofort können diese Frequenzbänder auch für UMTS (3G) und LTE (4G) verwendet werden.