Die Telekom-Control-Kommission hat über die gemeinsamen Anträge von America Movil, S.A.B. de C.V., Sercotel, S.A. de C.V. und AMOV Europa B.V., alle vertreten durch WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH sowie Marathon Zwei Beteiligungs GmbH, Marathon Beteiligungs GmbH und RPR Privatstiftung, alle vertreten durch Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH auf Genehmigung wesentlicher Änderungen von Eigentumsverhältnissen der A1 Telekom Austria AG in ihrer Sitzung vom 30.07.2012 einstimmig beschlossen:
Die Anträge gemäß § 56 Abs 2 TKG 2003 auf Genehmigung der indirekten Änderung der Eigentümerstruktur an der A1 Telekom Austria AG, die sich durch den Erwerb von Anteilen an der Telekom Austria AG ergeben, werden zurückgewiesen. Der Antrag auf Zuerkennung der Parteistellung gemäß § 8 AVG, in dem von der A1 Telekom Austria AG eingeleiteten Genehmigungsverfahren und auf Zustellung des diesbezüglich verfahrensbeendenden Bescheids wird abgewiesen.