Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ. Prof. DI Dr. Gottfried Magerl als weitere Mitglieder in der Sitzung vom 6.2.2006 nach amtswegiger Einleitung des Verfahrens M 3/05 einstimmig folgenden Bescheid zur Auferlegung einer weiteren spezifischen Verpflichtung zur Nichtdiskriminierung beschlossen: