• Bereich
    TKK
  • Datum
    04.02.2005
  • Kategorie
    Marktbeherrschung
  • GZ
    M 5/03

M 5/03 - Auslandsgespräche von Privatkunden (Festnetz)


Die Telekom-Control-Kommission hat durch Dr. Eckhard Hermann als Vorsitzenden sowie durch Dr. Erhard Fürst und Univ. Prof. DI Dr. Gottfried Magerl als weitere Mitglieder in der Sitzung vom 4.2.2005 nach amtswegiger Einleitung des Verfahrens M 5/03 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Gemäß § 37 Abs. 3 erster Satz TKG 2003 wird das Verfahren M 5/03 eingestellt.

Auf dem Endkundenmarkt für das Führen für Auslandsgespräche von Privatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten wurde kein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht festgestellt, daher ist der gegenständliche Markt als wettbewerblich effektiv im Sinne des § 37 Abs. 3 TKG 2003 anzusehen.

Mit dem Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 4.2.2005 zu M 5a/03 werden die bis dahin auf dem erwähnten Markt bestehenden Verpflichtungen aufgehoben.



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