• Bereich
    TKK
  • Datum
    16.12.2013
  • Kategorie
    Marktbeherrschung
  • Partei(en)
    A1 Telekom Austria AG
  • GZ
    M 1.2/12-94

M 1.2/12-94 - A1 Telekom Austria AG



Am 16.12.2013 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend Analyse des Breitbandvorleistungsmarktes zur Bereitstellung von Geschäftskundenprodukten beschlossen. Mit diesem Bescheid wurde festgestellt, dass A1 Telekom Austria AG auf dem genannten Markt über beträchtliche Marktmacht iSd §§ 35, 36 TKG 2003 verfügt. Um den für den Fall der Nicht-Regulierung bestehenden Wettbewerbsproblemen auf dem genannten Markt zu begegnen, wurde A1 Telekom Austria AG verpflichtet, breitbandigen Bitstream-Zugang auf ATM- bzw. IP-Basis an neun regionmalen Übergabepunkten (bzw. auf Nachfrage an einem nationalen Übergabepunkt) zu bestehenden Vorleistungsprofilen zu gewähren und neue Vorleistungsprodukte bzw. -entgelte bei Einführung neuer Endkundenprodukte bzw. -entgelte für Geschäftskunden anzubieten, sofern für Nachfrager die Nachbildung des geplanten Endkundenangebotes durch den Bezug bereits bestehender Vorleistungsprodukte objektiv unmöglich ist. Zudem hat A1 Telekom Austria AG den Bitstream-Zugang auch als "Naked-DSL"-Variante sowie eine Voice-over-Broadband-Option samt integrierten Datenvolumina anzubieten. Diese Vorleistungen unterliegen einer Entgeltkontrolle auf Basis "Retail-minus" durch regelmäßige Margin-Squeeze-Überprüfungen.  Überdies wurde A1 Telekom Austria AG zur Veröffentlichung eines überarbeiteten Standardangebots binnen acht Wochen und zur getrennten Buchführung verpflichtet.

Die zuvor in Bezug auf diesem Markt bestehenden Verpflichtungen wurden aufgehoben.

Der Bescheid steht nachfolgend zum Download bereit:

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