• Bereich
    TKK
  • Datum
    22.02.2010
  • Kategorie
    Marktbeherrschung
  • Partei(en)
    Mundio Mobile (Austria) Limited
  • GZ
    M 11/09

 M 11/09 - Mundio Mobile (Austria) Limited 

Am 22.02.2010 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) einen Bescheid betreffend die Analyse des Mobilterminierungsmarktes der Mundio Mobile (Austria) Limited beschlossen. Mit diesem Bescheid wurde festgestellt, dass Mundio Mobile (Austria) Limited über beträchtliche Marktmacht iSd §§ 35, 37 TKG 2003 verfügt. Um den für den Fall der Nicht-Regulierung bestehenden Wettbewerbsproblemen auf dem individuellen Mobilterminierungsmarkt zu begegnen, hat die TKK dem Mobilfunkbetreiber spezifische Verpflichtungen zur Nichtdiskriminierung, zur Zusammenschaltung, zur Veröffentlichung eines Standardangebotes hinsichtlich der Mobilterminierungsleistung sowie eine Verpflichtung zur Kostenorientierung auferlegt. Zur Umsetzung der Verpflichtung zur Kostenorientierung wurde für Mundio Mobile (Austria) Limited konkrete Entgelte für die Mobilterminierungsleistungen festgelegt (Entgelte in Eurocent):

Mobilterminierungsentgelte (in Eurocent exkl. USt.):

Ab Zustellung dieses Bescheides bis 30.06.2010:3,50
Vom 01.07.2010 bis 31.12.2010:3,01
Vom 1.1.2011 bis 31.05.2011:2,51
Ab 01.06.2011 bis zum Abschluss eines neuen Verfahrens gemäß § 37 TKG 2003 (bzw. einer allfälligen sinngemäßen Nachfolgeregelung) betreffend den jeweiligen Markt für Terminierung in ein individuelles öffentlichen Mobiltelefonnetz:2,01

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