Am 17.05.2010 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend Analyse des Vorleistungsmarktes für terminierende Mietleitungssegmente mit niedrigen Bandbreiten bis 2,048 Mbit/s beschlossen. Mit diesem Bescheid wurde festgestellt, dass Telekom Austria TA AG auf dem genannten Markt über beträchtliche Marktmacht iSd §§ 35, 37 TKG 2003 verfügt.
Um den für den Fall der Nicht-Regulierung bestehenden Wettbewerbsproblemen auf dem genannten Markt zu begegnen, wurden Telekom Austria TA AG spezifische Verpflichtungen zur Zugangsgewährung, zur Nichtdiskriminierung, zur Veröffentlichung von Standardangeboten hinsichtlich der og. terminierenden Segmente von Mietleitungen und von Ethernetdiensten mit garantierter Bandbreite binnen 2 Monaten sowie Verpflichtungen betreffend Einhaltung einer Preisobergrenze in Höhe der bestehenden Entgelte sowie betreffend Rabattgewährung und getrennte Buchführung auferlegt.