• Bereich
    TKK
  • Datum
    12.07.2010
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Partei(en)
    Mundio Mobile (Austria) Limited
  • GZ
    R 1/10

R 1/10 - Mundio Mobile (Austria) Limited

Die Telekom-Control-Kommission hat am 12.07.2010 einen Bescheid gemäß § 91 TKG 2003 erlassen und Mundio Mobile (Austria) Limited aufgefordert, die Verletzung ihrer spezifischen Verpflichtungen nach § 38 Abs 3 TKG 2003 iVm Spruchpunkt B.4. des Bescheides der Telekom-Control-Kommission zu M 11/09-56 vom 22.2.2010, die darin besteht, dass Mundio Mobile (Austria) Limited ein Standardangebot betreffend „Terminierung in ihr öffentliches Mobiltelefonnetz“ auf ihrer Webseite zu veröffentlichen und laufend auf aktuellem Stand zu halten hat, dadurch abzustellen, dass Mundio Mobile (Austria) Limited ein solches Standardangebot in der dargestellten Weise veröffentlicht.

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