Die Post-Control-Kommission hat am 22.10.2012 einstimmig die unten zum Download bereitgestellten Bescheide betreffend die Schließung von eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen beschlossen. Dabei wurde folgendermaßen entschieden:
Das Prüfverfahren wurde hinsichtlich der Post-Geschäftsstelle 3111 St. Pölten eingestellt, da die Schließungsvoraussetzungen vorlagen (die Schließung wurde folglich nicht untersagt).
Die Schließung folgender Post-Geschäftsstellen wurde bis zur Inbetriebnahme der jeweils als Ersatz genannten (fremdbetriebenen) Post-Geschäftsstelle untersagt: