Die Post-Control-Kommission hat am 19.11.2012 einstimmig die unten zum Download bereitgestellten Bescheide betreffend die Schließung von eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen beschlossen. Dabei wurde folgendermaßen entschieden:
Das Prüfverfahren wurde hinsichtlich folgender Post-Geschäftsstellen eingestellt, da die Schließungsvoraussetzungen vorlagen (die Schließung wurde folglich nicht untersagt):
1228 Wien 2542 Kottingbrunn 3420 Kritzendorf 4720 Neumarkt im Hausruckkreis
Die Schließung folgender Post-Geschäftsstellen wurde bis zur Inbetriebnahme der jeweils als Ersatz genannten (fremdbetriebenen) Post-Geschäftsstelle untersagt:
3106 St. Pölten-Spratzern 4405 Steyr-Münichholz 5661 Rauris 8692 Neuberg an der Mürz