Die RTR-GmbH hat am 10.08.2011 einen Bescheid nach § 51 PMG erlassen und bei insgesamt 5 Unternehmen aufgefordert, die festgestellte Verletzung der Anzeigepflicht nach § 25 PMG dadurch abzustellen, dass diese Unternehmen die von ihnen erbrachten Postdienste der Regulierungsbehörde anzeigen.