Mit Bescheid vom 12.04.2019 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Art 3 Abs 3 VO (EU) 2015/2120 einzustellen. Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit von Zugangssperren zu bestimmten Websites aufgrund von urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
M 1.2/20 - Zugangsleistungen zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Endkundenmarkt)
PF 3/22-15 – Österreichische Post AG
PF 3/22-14 – Österreichische Post AG
PF 3/22-13 – Österreichische Post AG