Mit Bescheid vom 18. Dezember 2017 hat die Telekom-Control-Kommission A1 Telekom Austria AG bei ihrem Produkt „Free Stream” die Vornahme von bestimmten Verkehrsmanagementmaßnahmen im Datenstrom der Endnutzer (sog. „traffic shaping”) untersagt.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
F 5/22-85 und F 5/22-86 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
F 5/22-101 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
D 8/13 - Liwest Kabelmedien GmbH
RDVF 10/24-25 – verschiedene Anträge betreffend ein Mitbenutzungsrecht iSd § 61 TKG 2021 und eine Mindestinformations-Bekanntgabe im Sinne des § 71 Abs 3 TKG 2021