Mit Bescheid vom 18. Dezember 2017 hat die Telekom-Control-Kommission A1 Telekom Austria AG bei ihrem Produkt „Free Stream” die Vornahme von bestimmten Verkehrsmanagementmaßnahmen im Datenstrom der Endnutzer (sog. „traffic shaping”) untersagt.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
D 9/17 – Leitungsrecht an einer Wohnungseigentumsliegenschaft zur Verlegung eines LWL-Rohres
RDVF 21/24-39 – Leitungsrecht zur Verlegung eines ca. 1 km langen Rohrverbands auf Bundesstraßengrundstücken
F 4/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
RDVF 11/24-62 – Abweisung eines mitbenutzungsrechtlichen Antrags hinsichtlich einer längeren Rohr- und Glasfaserverbindung