Mit Bescheid vom 18. Dezember 2017 hat die Telekom-Control-Kommission A1 Telekom Austria AG bei ihrem Produkt „Free Stream” die Vornahme von bestimmten Verkehrsmanagementmaßnahmen im Datenstrom der Endnutzer (sog. „traffic shaping”) untersagt.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
RDVF 23/24-14 – Leitungsrecht
F 5/22-124 - Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)
RDMB 2/21-32 – Mitbenutzungsrecht
F 5/24 – Änderung von Frequenzzuteilungen (aus Gründen der Energieeffizienz)