Mit Bescheid vom 18. Dezember 2017 hat die Telekom-Control-Kommission A1 Telekom Austria AG bei ihrem Produkt „Free Stream” die Vornahme von bestimmten Verkehrsmanagementmaßnahmen im Datenstrom der Endnutzer (sog. „traffic shaping”) untersagt.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
Abweisung nutzungsrechtlicher Feststellungsanträge (§ 58 TKG 2021) sowie eines Antrags auf Zuspruch von Kostenersatz
Zurück- und Abweisung eines Leitungsrechtsantrags
Zurück- und Abweisung eines Leitungsrechtsantrags
Zurückweisung eines Leitungsrechtsantrags