Mit Bescheid vom 2. Mai 2018 hat die Telekom-Control-Kommission festgestellt, dass die A1 Telekom Austria AG durch die Bedingungen in einem Vertragsverhältnis mit einem Kunden ihre Verpflichtung zur Sicherstellung der Margin-Squeeze-Freiheit der Vorleistungsentgelte der virtuellen Entbündelung verletzt hat.
Der Bescheid steht unten zum Download bereit.
2025-0.773.955 – 40 - Österreichische Post AG
2025-0.773.955 – 39 - Österreichische Post AG
2025-0.773.955 – 38 - Österreichische Post AG
F 16/23 − Nichterfüllung von erweiterten Versorgungspflichten (Katastralgemeinden)